Über uns

Kanzlei Grosser und Grosser

Ihre Notare und Anwälte

Zuhören, beraten und mit kompetentem Fachwissen unterstützen, das ist unser Motto.

Jan-Henrik Grosser

Rechtsanwalt und Notar

Jan-Henrik Grosser ist in Tostedt aufgewachsen und studierte von 1999- 2003 an der Universität in Hamburg Rechtswissenschaften.

Im Jahre 2004 schloss er das 1. Staatsexamen ab und es folgte das Referendariat im OLG-Bezirk Celle. Anschließend legte Jan-Henrik Grosser das 2. Staatsexamen ab und ist seit 2008 zugelassener Rechtsanwalt. Seit 2015 ist er zudem als Notar tätig.

 

Seine Schwerpunkte liegen im Erbrecht, Zivilrecht und allgemeinen Vertragsrecht

Ralf Grosser

Rechtsanwalt und Notar a.D.

In Scheeßel geboren, studierte Ralf Grosser in Hamburg Rechtswissenschaften und schloss dieses Studium 1971 mit dem ersten Staatsexamen ab. Das anschließende Referendariat absolvierte Ralf Grosser beim OLG Celle. Das zweite Staatsexamen und die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgten im Jahre 1974. Seit 1977 ist Ralf Grosser auch als Notar zugelassen, mittlerweile ist er seit 2015 Notar a.D.

Historie

Im Jahre 1974 stieg Rechtsanwalt und Notar a.D. Ralf Grosser in die Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Peter Buurman ein. Seit 1977 war Ralf Grosser auch als Notar tätig. Im Jahre 2005 setzte sich Rechtsanwalt und Notar Buurman zur Ruhe und Ralf Grosser war bis zum Jahr 2008 allein in der Kanzlei tätig. Im Jahre 2008 stieg dann Jan-Henrik Grosser als Rechtsanwalt in die Kanzlei ein, was den Beginn der Kanzlei Grosser und Grosser markierte. Im Jahre 2015 wurde Jan-Henrik Grosser als Notar zugelassen, während Ralf Grosser kurz darauf die Altersgrenze als Notar erreichte und fortan als Rechtsanwalt und Notar a.D. weiter praktizierte.